Kein Einverständnis durch AGB: Aktives Telefonmarketing
1999
Der BGH hat in seinem neuesten Urteil zur Telefonwerbung vom 16.03.1999 erneut mit aktivem Telefonmarketing im Privatbereich befasst. Es ging hierbei um die Wirksamkeit von Einverstandniserklarungen in Werbeanrufe und in Datenweitergabe, sofern diese Erklarungen in allgemeinen Geschaftsbedingungen von Finanzdienstleistungsunternehmen erteilt werden. Die bisher bestehende enge Grenzziehung wird durch diese Entscheidung nochmals bestatigt. Eine Liberalisierung ist also nicht in Sicht.
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