Verfahren zum autonomen Führen von Roboterfahrzeugen in Hallen sowie Radarstation zur Durchführung des Verfahrens

1999 
Zur autonomen Fuhrung von Roboterfahrzeugen, insbesondere in Industrie- und Lagerhallen, werden von einer auf dem Roboterfahrzeug untergebrachten Radarstation, die die jeweilige Halle insgesamt uber einen in mehrere Teilsektoren unterteilten Vollkreis von 360 DEG mit Mikrowellensendeimpulsen ausleuchtet, aus den empfangenen Echosignalen entsprechende Informationen abgeleitet. Weiterhin konnen zur eindeutigen und weitraumigen Ortsbestimmung eines oder mehrerer Roboterfahrzeuge Transponder an den Hallenwanden benutzt werden. In einer Abwandlung kann auch die Radarstation des Roboters als Transponder dienen. Die Ortung und Steuerung des Roboterfahrzeugs erfolgt in diesem Fall durch modulartig zusammengefaste, vernetzte Radarstationen an den Hallenwanden.
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