2. Kapitel. Das Strafverfahren und das Strafprozessrecht

2014 
Das materielle Strafrecht ist in der Lage, unter Zugrundelegung eines Sachverhalts die Frage nach der prinzipiellen Strafbarkeit eines Beschuldigten zu beantworten. Strafe und Bestrafung des Taters ergeben sich nicht aus sich heraus, sondern bedurfen einer methodisch legitimierten Herleitung, welche die gutSubsumtion der Strafbarkeit fur den Rechtsanwender in der Realitat uberhaupt erst ermoglicht und ihm erlaubt, bestimmte Rechtsfolgen daraus abzuleiten. Diese Beurteilungen des Sachverhalts, der Strafbarkeit und der gebotenen Strafhohe in ihrer Gesamtheit bilden die erste Dimension dessen, was das Strafverfahren in funktionaler Hinsicht zu leisten hat. Es soll gewissermasen die Verbindung zwischen staatlichem Strafbedurfnis und Bestrafung eines bestimmten schuldigen Taters herstellen. Dazu liefert es Methoden und Regeln, mit deren Hilfe in einem geordneten rechtsstaatlichen Ablauf die dazu berufenen Entscheidungstrager die Erkenntnis gewinnen konnen, ob und wie jemand fur eine Tat zur Verantwortung zu ziehen ist.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []