Karton zur Aufnahme von Gegenständen

2012 
Ein Karton (1) zum Lagern oder Transportieren unterschiedlicher Gegenstande oder Teile oder Verpackungskarton besteht aus steifer Pappe und/oder aus Wellpappe und hat einen Boden (2), von diesem hochstehende Seitenwande und stirnseitige Wande (3) und einen oberen Abschluss (4), der bevorzugt als offenbarer Deckel gestaltet sein kann. An der Unterseite des Kartons (1), also an seinem Boden (2), ist eine Hubwagen- oder Gabelstapleraufnahme ausgebildet und/oder angeformt, die im Wesentlichen durch zwei parallele, nach unten offene, in den Boden (2) eingeformte oder eingearbeitete Vertiefungen (5) gebildet ist, deren Abstand dem Abstand von Gabelzinken eines Hubwagens oder Gabelstaplers entspricht, so dass der Karton (1) mit einem derartigen Hebezeug gehandhabt werden kann, ohne dass eine Palette benotigt wird. Zum Stapeln solcher Kartons (1) konnen an seinem oberen Abschluss (4) Erhohungen (16) angeordnet sein, die in Vertiefungen (5) eines aufgesetzten Kartons (1) passen und dadurch Formschluss ergeben.
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