Juristische Analyse der Umsetzungsregelungen der Delegation vertragsärztlicher Hausbesuche an nicht-ärztliche Gesundheitsberufe – ist die Umsetzung in Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers?

2016 
Ziel der Untersuchung: Angestosen durch das AGnES-Modellprojekt der Universitatsmedizin Greifswald wurde das Sozialgesetzbuch V durch Bundestag und Bundesrat 2008 dahin gehend geandert, dass die Delegation von arztlichen Tatigkeiten an nichtarztliche Mitarbeiter unter eng eingegrenzten Voraussetzungen erlaubt wurde. Delegierte Hausbesuche sollten fester Bestandteil der Regelversorgung in ganz Deutschland werden. In dieser Untersuchung wurde die Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V, festgeschrieben in Anlage 8 des Bundesmantelvertrages, gegenuber der Gesetzeslage im Hinblick auf die Qualifikation gepruft. Methode: Die Fragestellung wurde mit den juristischen Methoden der Auslegung nach dem Wortlaut der Norm, der systematischen Auslegung, der historischen und der teleologischen Interpretation gepruft. Ergebnisse: Obwohl von der parlamentarischen Ebene eine Orientierung an den AGnES-Projekten verlangt wurde, um die Hausbesuche sicher und versorgungswirksam delegieren zu konnen, ist die Selbstverwaltung in der Umsetzung bisher weit hinter diesen Vorgaben zuruckgeblieben. Wichtigstes Ergebnis der juristischen Prufung ist, dass die Umsetzungsregelungen ganz uberwiegend rechtswidrig sind. Schlussfolgerungen: Die Vertragsparteien des Bundesmantelvertrages mussen Modifikationen in der Delegationsvereinbarung vornehmen, um dem Willen des Gesetzgebers gerecht zu werden und Haftungsrisiken fur die delegierenden Arzte zu vermeiden.
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