Allgemeine Verhaltensregeln zur Vermeidung von Behandlungsfehlern
2011
Die Vermeidung von Behandlungsfehlern ist nicht nur aufgrund der drohenden strafrechtlichen Sanktionen oder zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen das erste Ziel des handelnden Arztes. Er hat dabei den allgemeinen Sorgfaltsmasstab ebenso zu beachten wie seine besonderen Pflichten bei Diagnostik, Aufklarung und Hygiene.
Keywords:
- Correction
- Source
- Cite
- Save
- Machine Reading By IdeaReader
4
References
0
Citations
NaN
KQI