Allgemeine Verhaltensregeln zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

2011 
Die Vermeidung von Behandlungsfehlern ist nicht nur aufgrund der drohenden strafrechtlichen Sanktionen oder zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen das erste Ziel des handelnden Arztes. Er hat dabei den allgemeinen Sorgfaltsmasstab ebenso zu beachten wie seine besonderen Pflichten bei Diagnostik, Aufklarung und Hygiene.
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