Auswirkungen einer Veraenderung: Gedanken zum Bindemittelgehalt und zu den Toleranzen

2013 
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Strassenbau Nummer 11/2012 erfolgte eine pauschale Anhebung des Mindest-Bindemittelgehalts um 0,1 Masse-Prozent. Gleichzeitig werden die Toleranzen fuer den Bindemittelgehalt der Mischgutarten und -sorten nach Technische Lieferbedingungen fuer Asphaltmischgut fuer den Bau von Verkehrsflaechenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07) und teilweise fuer den Hohlraum am Marshall-Probekoerper eingeschraenkt. Zudem wurden die Grenzwerte fuer den Hohlraum am Marshall-Probekoerper fuer einige Mischgutarten und -sorten geaendert. In der Sitzung des Lenkungsausschusses der Arbeitsgruppe 7 "Asphaltbauweisen" der Forschungsgesellschaft fuer Strassen- und Verkehrswesen (FGSV) im April 2013 auf der Basis des Forschungsvorhabens ITRD708193 "Ermittlung der Verfahrenspraezision Europaeischer Asphaltpruefnormen der Serie 12697..." die Verfahrenspraezisionen fuer den Bindemittelgehalt, die Korngroessenverteilung und die Rohdichte geaendert worden. Die daraus resultierende Situation wird aufgezeigt. (A)
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