Methodische Voraussetzungen der neuropsychologischen Rehabilitation
1988
Ubergeordnetes Ziel jeder Rehabilitationsbemuhung bei Patienten mit neuropsychologischen Storungen ist die Reduzierung der durch die Hirnschadigung eingetretenen Behinderung, die ohne Intervention chronisch wurde (Poppelreuter 1917; Peters 1918; Barth u. Boll 1981; Diller u. Gordon 1981; Miller 1984). Im (sozialversicherungs-)rechtlichen Sinn wird in der Bundesrepublik Deutschland die Behinderung nach dem Grad der „Behinderung“ (GdB) eingestuft. Der „Grad der Behinderung“ ist dabei allgemein das Mas fur die Auswirkungen eines „Mangels an funktioneller Intaktheit“, also fur einen „Mangel an korperlichem, geistigem oder seelischem Vermogen“, wobei eine chronische, d. h. uber einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten dauernde Gesundheitsstorung vorausgesetzt ist (vgl. dazu Brambring 1985).
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