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Kies‐ und Sandgruben

2014 
Fur die Volkswirtschaft ist es auserordentlich wichtig, dass die Massenbaustoffe Sand und Kies jederzeit preisgunstig und in guter Qualitat zur Verfugung stehen. Kein anderer Rohstoff wird in so grosen Mengen gebraucht wie Sand und Kies, die sowohl im Grundwasserbereich als auch “im Trockenen” gewonnen werden. Glucklicherweise besitzt Deutschland zahlreiche, qualitativ hochwertige Sand- und Kiesvorkommen. Allerdings sind diese Vorkommen nicht unbegrenzt und durfen daher nicht in einem Raubbau ausgebeutet werden. Deshalb finden sich u.a. auch der sparsame Umgang mit den Ressourcen, die Berucksichtigung konkurrierender Flachennutzungen und die weit gehende Vermeidung potenzieller Schaden fur Natur- und Landschaft in den einschlagigen Gesetzen. So sind beim Trockenabbau vor allem das Raumordnungs- und das Landesplanungsrecht, das Baurecht und nicht zuletzt das Naturschutzrecht zu beachten. In Ausnahmefallen kann auch das Bergrecht, zum Beispiel beim Abbau von Quarzsanden zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse, eine Rolle spielen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die jeweiligen Wassergesetze der Lander finden auch beim Trockenabbau Anwendung, wenn die Trockenbaggerung uber grundwasserfuhrenden Schichten erfolgt und eine schadliche Veranderung der Beschaffenheit des Grundwassers nicht auszuschliesen ist. In diesem Fall muss, wie auch bei der Wiederauffullung freigelegter Wasserflachen, eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Seit 1997 sind die im Raumordnungsgesetz aufgestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (fur Trocken- und Nassabbau) als Ziele der Landesplanung (Rohstoffsicherungskonzept) fur die Abbaugenehmigung bundesweit von wesentlicher Bedeutung. Keywords: Forstwirtschaft; Freizeitnutzung; Kalkschotter; Kiesgruben; Landwirtschaft; Mahd; Mulchschnitt; Sandgruben
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