Antimikrobielle Produkte im Haushalt – eine Betrachtung zu Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie zum Nutzen für den Anwender

2014 
Desinfektionsmittel fur Oberflachen und Wasche, auch fur den hauslichen Gebrauch, zahlen zu den Biozidprodukten und unterliegen damit der Biozid-Gesetzgebung. Gegenwartig am Markt verfugbare Produkte sind weder behordlich bewertet noch zugelassen, sondern lediglich bei der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeldet, da die Prufung der enthaltenen Wirkstoffe im Rahmen des europaischen Bewertungsverfahrens bezuglich ihrer toxikologischen und umwelttoxikologischen Eigenschaften sowie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund von Ubergangsregelungen durfen diese Biozidprodukte derzeit zulassungsfrei auf dem Markt verbleiben. Folglich werden fur die Auslobung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, eingeschlossen Produkte fur den Haushalt, im Rahmen des Zulassungsverfahrens derzeit noch keine spezifischen Nachweise gefordert. Ebenso liegen bis zur Zulassung Angaben, z. B. auf dem Etikett, zu toxikologisch oder umweltrelevanten Auswirkungen im Ermessen des Herstellers bzw. Vertreibers. Der Nutzen von Desinfektionsmitteln fur den Haushalt ist gegenwartig nicht belegbar. Nicht auszuschliesen sind dagegen Risiken fur den Anwender, fur unbeteiligte Personen, fur die Umwelt und bezuglich einer moglichen Resistenzbildung bei unsachgemaser Anwendung. Diese Risiken werden erst durch die im Zulassungsverfahren angelegten Bewertungsmasstabe verringert werden. Liegen keine medizinischen Indikationen fur die Anwendung von Desinfektionsmitteln vor, vermeidet man Risiken, indem einfache mechanische Reinigungsverfahren zum Einsatz kommen. Gesundheitliche Risiken durch Mikroorganismen sind in einem regelmasig gereinigten Haushalt nicht zu befurchten, vorausgesetzt die Grundregeln der Hygiene werden beachtet.
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