Zur Problematik der Archivierung archäologischer Funde

2015 
Die Archivierung archaologischer Funde in der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der Kulturhoheit der Bundeslander nicht einheitlich geregelt. Die Fachamter fur Bodendenkmalpflege sind deshalb unterschiedlich ausgestattet und die Verhaltnisse mit dem Umgang von Kulturgut aus Ausgrabungen, Surveys und privaten Sammlungen in den einzelnen Bundeslandern nicht direkt vergleichbar. Der Autor beschreibt die diesbezuglichen Verhaltnisse in Nordrhein-Westfalen auch vor dem Hintergrund der Veranderung der gesetzlichen Grundlagen im Denkmalschutzgesetz seit dem 27. Juli 2013.
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