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Die EU-Kosmetikverordnung

2010 
Die Schaffung einer EU-weit unmittelbar gultigen Kosmetik-Verordnung ist der konsequente Schritt zur weiteren Harmonisierung des Kosmetikrechtes innerhalb der Europaischen Union. Durch die Schaffung einer EU-Kosmetikverordnung werden aber nicht automatisch die bisherigen Defizite bei der unterschiedlichen Rechtsauslegung und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten behoben. Sie erhebt vielmehr einen gewissen Anspruch, der in der Praxis erfullt werden muss. Besonders fur einen foderalen Staat wie Deutschland stellt die weitere Harmonisierung mit zentralen Meldesystemen und grenzuberschreitender Zusammenarbeit eine Herausforderung dar. Im vorliegenden Beitrag sollen exemplarisch einige der wesentlichen Herausforderungen der EU-Kosmetik-Verordnung fur Deutschland und die Mitgliedstaaten dargestellt werden.
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