Die Umsetzung der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen: Kritische Anmerkungen zum StaRUG-RegE

2020 
Die EU-Richtlinie uber praventive Restrukturierungsrahmen verlangt von den Mitgliedstaaten, den Unternehmen im gemeinsamen Binnenmarkt den Zugang zu einem insolvenzabwendenden Sanierungsverfahren nach einheitlichen Mindeststandards zu ermoglichen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben in Deutschland hat die Bundesregierung am 14. 10. 2020 einen Entwurf verabschiedet. Das geplante Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) soll zusammen mit anderen Masnahmen zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Der Verf. sieht das Vorhaben kritisch und mahnt eine grundliche Diskussion im weiteren Gesetzgebungsverfahren an.
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