Re-Evaluation des Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger

2020 
Die Wirksamkeit des Alkoholverbots fur Fahranfangerinnen und Fahranfanger, das seit dem 01. Au-gust 2007 gilt, wurde kurz nach dessen Einfuhrung erstmals evaluiert (HOLTE, ASSING, POPPEL- DECKER & SCHONEBECK, 2010). Dabei konnte ein deutlicher Ruckgang alkoholbedingter Unfalle und alkoholbedingter Verkehrsverstose sowie eine hohe Akzeptanz der Masnahme nachgewiesen werden. In der vorliegenden Re-Evaluation wurden nunmehr die langerfristigen Wirkungen dieser Regelung untersucht. Dahinter steht die Frage, ob das Alkoholverbot neben der direkten Wirkung, das Fahren unter Alkoholeinfluss bei Fahranfangerinnen und Fahranfangern zu verhindern bzw. zu verringern, auch eine sozialisierende Wirkung dahingehend ausubt, dass Personen, die es von Beginn ihrer Karriere als Autofahrende gewohnt sind, Trinken und Fahren zu trennen, diese Verhaltensweise auch in ihrer weiteren Fahrkarriere beibehalten, auch wenn sie nicht mehr unter das Gesetz fallen. Es wurde daher gepruft, wie sich das Alkoholverbot fur Fahranfangerinnen und Fahranfanger langfristig auf das alkoholbedingte Unfallgeschehen und auf alkoholbedingte Verkehrsverstose auswirkt und wie sich die Einstellungen zum Alkoholverbot entwickelt haben. Hierzu wurden die Daten der amtlichen Unfallstatistik sowie die Daten des Fahreignungsregisters (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes herangezogen und eine Reprasentativbefragung zur Erfassung der Einstellungen gegenuber dem Alkoholverbot fur Fahranfangerinnen und Fahranfanger durchgefuhrt. Die Analyse des Unfallgeschehens zeigt, dass die (ehemaligen) Fahranfangerinnen und Fahranfanger der ersten Kohorte, die unter das Alkoholverbot fiel, auch langfristig seltener alkoholisiert an Strasenverkehrsunfallen beteiligt sind als Vergleichsgruppen. Somit ging das Alkoholunfallgeschehen in dieser Kohorte nicht nur fur die Zeit zuruck, in der das Alkoholverbot fur sie galt. Auch nach Ende der Probezeit bzw. nach Erreichen des 21. Lebensjahres entwickelten sie sich bezuglich ihres Alkoholunfallgeschehens besser als die Vergleichsgruppen. Zudem ist der Alkoholisierten-Anteil bei den Fahranfangerinnen und Fahranfangern in den letzten elf Jahren seit Einfuhrung des Gesetzes signifikant starker zuruckgegangen als bei den Fahrerfahrenen. Dieses Ergebnis wurde durch die Analyse der alkoholbedingten Verkehrsverstose bestatigt. Die Zahl alkoholbedingter Delikte reduzierte sich auch langfristig deutlich starker in der Gruppe der jungen Fahranfangerinnen und Fahranfanger im Vergleich zu der Gruppe der Alteren und Fahrerfahrenen. Die Akzeptanz des Alkoholverbots ist bei den heutigen Fahranfangerinnen und Fahranfangern weiterhin sehr hoch und gegenuber der ersten Evaluation noch gestiegen. Ebenso hat sich die Akzeptanz auch in der Kohorte derer, die bei Einfuhrung des Alkoholverbots in 2007 erstmalig unter das Alkoholverbot fiel, erhoht. Demnach wird das Alkoholverbot auch langfristig fur sinnvoll erachtet, auch wenn die Fahrerinnen und Fahrer selbst nicht mehr unter das Gesetz fallen. Gegenuber der ersten Evaluation sind sowohl das Autofahren ebenso wie der Konsum von Alkohol fur die heutigen Fahranfangerinnen und Fahranfanger weniger bedeutsam als noch in 2008. Gleiches gilt auch in der Kohorte der alteren Befragten, die die erste Kohorte der Fahrfangerinnen und Fahranfanger waren, die unter das Alkoholverbot fielen. Diese beiden Entwicklungen scheinen langerfristige gesellschaftliche Trends abzubilden, die die Wirksamkeit und Akzeptanz des Alkoholverbots fur Fahranfanger und Fahranfanger unterstutzen konnen. Insgesamt belegen die Ergebnisse der vorliegenden Re-Evaluation eine uberdauernde Wirksamkeit des Alkoholverbots fur Fahranfanger und Fahranfangerinnen. Die positive Entwicklung des alkohol-bedingten Unfallgeschehens und der alkoholbedingten Verkehrsverstose sowie die weitere Zunahme der Akzeptanz liefern einen deutlichen Beleg dafur, dass das Alkoholverbot fur Fahranfanger und Fahranfangerinnen auch in der langfristigen Betrachtung einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet, indem es nicht nur auf die unmittelbare „Zielgruppe“ der Masnahme – die Fahrneulinge – wirkt, sondern auch in den Folgejahren, wenn die Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr unter das Alkoholverbot fallen, positive Wirkungen entfaltet. Daher gilt es, die Akzeptanz und Regelbefolgung in Bezug auf diese wirksame Masnahme weiterhin aufrechtzuerhalten und die Gefahrlichkeit und Nichttoleranz des Fahrens unter Alkoholeinfluss im Rahmen von Fahrausbildung, Verkehrserziehung sowie von Informations- und Aufklarungsmasnahmen zu thematisieren.
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