Jahresabschluss und Zwischenberichterstattung

2014 
Bis zur Einfuhrung eines neuen Rechnungslegungsstandards zum Thema Jahresabschluss und Zwischenberichterstattung ist der RLS 4/99 Abschluss eines Unternehmens vom 01. Januar 1999 in Kraft, soweit er nicht dem Gesetz uber die Buchfuhrung widerspricht. Er lieferte eine Grundlage fur die Erstellung eines handelsrechtlichen Abschlusses, der fur weitere Adressaten und nicht nur fur den Fiskus nutzlich ist. Dennoch wurden vor 2002 die Abschlusse ausschlieslich fur steuerliche Zwecke erstellt. Durch den jeweiligen Abschluss wurden die Bemessungsgrundlagen fur Steuern bestimmt. Seit Januar 2002 Leerzeichen– mit der Einfuhrung des Kapitels 25 SteuerGB – wurde die Trennung zwischen der Handelsbilanz und der Gewinnsteuerberechnung ermoglicht.
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