Geschichtliche Entwicklung des Kassenarztrechts
1980
Die altesten Vorlaufer der heutigen Sozialversicherung kann man in den Einrichtungen der Knappschaften und der Zunfte sehen und bis in das 12. Jahrhundert zuruckdatieren. An den Zahltagen wurden hier „Buchsen“ aufgestellt, in die jeder Entgeltempfanger einen freiwilligen Obolus zur Unterstutzung erkrankter Knappen oder Zunftgenossen entrichtete. Im Laufe der Zeit wurde die Entrichtung eine Pflicht, indem der sogenannte „Buchsenpfennig“ eingefuhrt wurde. Derartige gemeinschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen wurden von den „Brudermeistem“, „Knappschaftsaltesten“ o. a. verwaltet. Die altesten Urkunden hieruber gehen bis in die Zeit vor 1300 zuruck. Hier bildeten sich auch schon Systeme aus, bei denen nicht der Berechtigte selbst oder allein, sondern auch der Arbeitgeber (Meister) einen Beitrag in die Zunftbuchsen leisten muste.
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