Zahlungsverzug bei der Erst- oder Einmalprämie

1981 
Der Versicherungsnehmer und spatere Klager K beantragte am 23. 7. 1975 bei der Versicherungsgesellschaft und spateren Beklagten V unter anderem eine Rechtsschutzversicherung fur seinen Kfz-Handler-Betrieb. Als Vertragsbeginn wurde der 24. 7. 1975 vorgesehen. Am 31.7. des gleichen Jahres erstellte die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschein und ubersandte ihn kurz darauf mit einer anhangenden Pramienrechnung an den VN. Dieser handelte mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen und -Zubehor. Dabei war er an keine bestimmte Marke gebunden, obwohl er vorwiegend Fahrzeuge der Firma BMW vertrieb. Autorisierter BMW-Handler im Vertriebssystem dieser Firma war er jedoch nicht. Er bezog deshalb die neuen BMW-Fahrzeuge aus Belgien, wo der Kaufpreis niedriger lag als in der Bundesrepublik Deutschland, belieferte damit aber seine Kunden in der Bundesrepublik.
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