Allgemeine Richtlinien der Strahlentherapie

1982 
Die Strahlentherapie nimmt eine unbestrittene Stellung in der Behandlung bosartiger Geschwulste ein. Ausgehend von einer reinen Empirie, konnte sie durch die Entwicklung der klinischen Strahlenbiologie mit ihren neuen Erkenntnissen, einer exakten Dosimetric, den verbesserte Methoden ermoglichenden technischen Fortschritt und durch die Einfuhrung wirkungsvollerer, eine bessere Schonung des gesunden Gewebes und des Patienten gestattender energiereicher Strahlenarten und -qualitaten zu einem anerkannten, naturwissenschaftlich fundierten klinischen Fach werden. Mit dazu beigetragen hat die elektronische Datenverarbeitung mit der Moglichkeit einer exakten Bestrahlungsplanung. So kann praktisch jede Strahlendosis in einer gewunschten Verteilung an jeden Ort des Korpers zur Wirkung gebracht werden. Die Strahlentherapie stellt jedoch ebenso wie die Operation nur eine lokale Masnahme dar, die zur Behandlung des Primartumors, der regionaren Lymphabfluswege und von solitaren oder begrenzten Metastasen herangezogen werden kann. Im Falle einer Generalisation des Tumorgeschehens hat sie jedoch nur noch palliativen Charakter, obgleich die palliative Strahlenanwendung mit ihrer analgetischen und tumorverkleinerten Wirkung in vielen Fallen den lokalen Krankheitsverlauf noch wesentlich beeinflussen kann.
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