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Identität und Behinderung

2004 
In der Praambel der Resolution der UN-Generalversammlung vom 20. Dezember 1993 zur Herstellung der Chancengleichheit fur Menschen mit Behinderungen heist es, dass alle Masnahmen auf dem Gebiet der Behinderung eine angemessene Kenntnis der Lage und der besonderen Bedurfnisse der Behinderten sowie angemessene diesbezugliche Erfahrungen voraussetzen. Mit einer Reihe von Gesetzesinitiativen (SGB lx, BGG) wurde die Basis dafur geschaffen, dass Behinderung nicht mehr ausgrenzt, Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte einer paternalistischen Fursorge, sondern als handelnde, ihre eigene Situation selbst bestimmende Subjekte betrachtet werden. Die Realitat behinderter Menschen und darunter gerade auch behinderter Kinder und Jugendlicher zeigt jedoch, dass es noch ein weiter Weg ist, bis dieses Ziel erreicht wird.
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