Intertemporale Anwendung des Kartelldeliktsrechts nach der 9. GWB-Novelle
2017
Die 9. GWB-Novelle regelt den Kartellschadensersatz umfassend neu. Die neuen §§ 33a ff. GWB setzen die EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz ins deutsche Recht um. Dabei hat der deutsche Gesetzgeber nun – anders als noch bei der 7. GWB-Novelle – spezielle Ubergangsregelungen fur den Kartellschadensersatz getroffen. Einige Unklarheiten zur intertemporalen Geltung vermeidet die 9. GWB-Novelle dadurch von vornherein. Allerdings setzen die deutschen Ubergangsregelungen die Vorgaben der Richtlinie zur zeitlichen Anwendbarkeit an manchen Stellen nur unzureichend um. Die sich daraus ergebende teilweise Europarechtswidrigkeit der Ubergangsregelungen wirft im deutschen Recht weitere Fragen auf.
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