Kostenübernahmen beim Lipödem – was ist zu beachten?

2019 
Das Lipodem war bis vor einigen Jahren ein eher unbekanntes Erkrankungsbild. In den letzten 5 Jahren gewann die Lipodemerkrankung immer mehr Bekanntheit, insbesondere durch die mediale Aufmerksamkeit. Neben der konservativen Behandlung durch eine komplex-konservative Entstauungstherapie gibt es immer mehr Studien, die das Potenzial eines Liposuktionsverfahrens zur erfolgreichen Therapie des Lipodems nahelegen. Infolgedessen werden Betroffene dieser Erkrankung zunehmend bei Plastischen Chirurgen vorstellig mit dem Wunsch nach Korrektur und Schmerzlinderung. Da die Liposuktion in Deutschland allerdings seitens des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) noch nicht als Behandlungsalternative zur Therapie von Lipodemerkrankten positiv bewertet worden ist, ist eine Leistungserbringung zu Lasten der GKV immer noch eine Einzelfallentscheidung, welche gesondert von den Patientinnen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Plastischen Chirurgen beantragt werden muss. Im vorliegenden Ubersichtsartikel legen wir die aktuelle Rechtslage dar und geben Hilfestellung bei der Beantragung von Kostenubernahmen.
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