Kostenübernahmen beim Lipödem – was ist zu beachten?
2019
Das Lipodem war bis vor einigen Jahren ein eher unbekanntes Erkrankungsbild. In
den letzten 5 Jahren gewann die Lipodemerkrankung immer mehr Bekanntheit,
insbesondere durch die mediale Aufmerksamkeit. Neben der konservativen
Behandlung durch eine komplex-konservative Entstauungstherapie gibt es immer
mehr Studien, die das Potenzial eines Liposuktionsverfahrens zur erfolgreichen
Therapie des Lipodems nahelegen. Infolgedessen werden Betroffene dieser
Erkrankung zunehmend bei Plastischen Chirurgen vorstellig mit dem Wunsch nach
Korrektur und Schmerzlinderung. Da die Liposuktion in Deutschland allerdings
seitens des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) noch nicht als
Behandlungsalternative zur Therapie von Lipodemerkrankten positiv bewertet
worden ist, ist eine Leistungserbringung zu Lasten der GKV immer noch eine
Einzelfallentscheidung, welche gesondert von den Patientinnen in Zusammenarbeit
mit dem behandelnden Plastischen Chirurgen beantragt werden muss. Im
vorliegenden Ubersichtsartikel legen wir die aktuelle Rechtslage dar und geben
Hilfestellung bei der Beantragung von Kostenubernahmen.
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