Andere Rechtsvorschriften: Sachenrecht; Patentrecht; Steuer- und Zollrecht

1958 
Die vorstehend angefuhrten Schutzbestimmungen stellen wohl den wichtigsten Teil jeder Atomgesetzgebung dar, erschopfen aber nicht alle Rechtsprobleme, welche mit der Verwertung der Atomenergie verbunden sind. Wenn es auch kaum moglich ist, alle Bereiche des Rechtes dahin zu erforschen, ob mit der geltenden Gesetzeslage das Auslangen gefunden werden kann und ob sich die eine oder andere neue Bestimmung als notwendig erweist — vieles ergibt sich auch erst im Laufe der Zeit —, so konnen wir doch bereits verschiedene weitere Gebiete feststellen, auf welche sich unsere Untersuchungen erstrecken mussen. Damit ist aber keineswegs gesagt, das an Stelle des bestehenden Rechtes andere Vorschriften treten musten.
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