Belastungen der deutschen Forstwirtschaft aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes

2016 
Nach § 41 (3) BWaldG besteht eine Berichtspflicht gegenuber dem Deutschen Bundestag zu den Belastungen der Forstwirtschaft aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Negative Ergebnisse (inklusive Forderung) im Produktbereich 2 „Schutz und Sanierung“ und Produktbereich 3 „Erholung und Umweltbildung“ des Testbetriebsnetzes Forst (TBN-Forst) werden als aktuelle Mehraufwendungen aus der Schutz- und Erholungsfunktion interpretiert. In der vorliegenden Studie wurde eine neue Methode entwickelt, bei der Belastungen als Summe der aktuellen Mehraufwendungen und der zukunftsgerichteten, kalkulatorischen Minderertrage und Mehraufwendungen zur Erbringung der Schutz- und Erholungsleistungen verstanden werden. Diese ergeben sich gegenuber einer Referenz, in der die Erbringung dieser Leistungen freigestellt ist. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Minderertrage und Mehraufwendungen wurde eine Zusatzbefragung des TBN-Forst zu den forstbetrieblichen Steuerungsgrosen der Waldbewirtschaftung fur eine 200-jahrige Simulation durchgefuhrt. Auf dieser Basis berechnen sich fur das Jahr 2011 Gesamtbelastungen aus der Schutz- und Erholungsfunktion durch aktuelle Mehraufwendungen und kalkulatorische Minderertrage und Mehraufwendungen von 45,03 €/ha fur die Privatwaldbetriebe und 52,03 €/ha fur die Korperschaftswaldbetriebe, jeweils groser 200 ha.
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