Diagnosenstatistik nach der neuen BPf1V und Ausbau zu einer Basisdokumentation

1986 
Durch die Mitte 1985 erlassene gesetzliche Auflage, eine Diagnosestatistik zu erstellen, ist der Einsatz von EDV zumindest in grosen Hausern unumganglich geworden. Der notwendig gewordene EDV-Einsatz sollte als Ergebnis jedoch nicht nur eine Statistik liefern, sondern daruberhinaus dem jeweiligen Krankenhaus auch einen zusatzlichen Nutzen bringen. Dazu ist es erforderlich, neben den fur die Statistik benotigten Daten weitere Informationen abzuspeichern. Das Ergebnis einer solchen zusatzlichen Entwicklung kann auf Dauer eine Basisdokumentation sein, die durch geschickte Einbindung in ein umfassenderes Konzept als Teil eines Krankenhausinformationssystems gesehen werden kann.
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