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Fleisch und Wurstwaren

2010 
Die Begriffsbestimmungen fur das Lebensmittel Fleisch sind in jedem Land individuell geregelt. Gemas den in Deutschland geltenden Leitsatzen fur Fleisch und Fleischerzeugnisse fallen unter den Sammelbegriff Fleisch „alle Teile von geschlachteten oder erlegten warmblutigen Tieren, die zum Genuss fur den Menschen bestimmt sind. Hierbei handelt es sich um Fleisch und Geflugelfleisch, das zuvor nach fleisch- und geflugelfleischhygienischen Vorschriften untersucht und als tauglich zum Genuss fur Menschen beurteilt wurde“. Das Muskelgewebe umfasst das Skelettmuskelgewebe mit eingebettetem Fett- und Bindegewebe. Zu den warmblutigen Tieren, die zum Verzehr dienen, zahlen in Deutschland vor allem Rinder, Kalber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflugel, Kaninchen und Wild. In anderen Landern und Kulturkreisen wird auserdem das Fleisch von Buffel, Bison, Kamel, Rentier, Straus, Kanguru, Robbe, Hund, Katze, Schlange, Alligator, Schildkrote und anderen Tieren in gewissem Umfang verwendet.
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