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Betreuung der Menschen im Betrieb

1968 
Der Betrieb hat im Rahmen der Gesamtwirtschaft eine bestimmte Aufgabe zu losen, die in ihren einzelnen Funktionen den Betriebsangehorigen als Funktionstragern obliegt. Wenn die darauf verwandte Arbeit rationell erfolgen soll, so mussen als erstes drei Dinge beachtet werden: ① Fur jeden Arbeitsbereich mus der geeignete Funktionstrager ausgewahlt werden. Dies gilt nicht nur fur neu in den Betrieb eintretende, sondern ebenso fur die diesem bereits angehorenden Mitarbeiter. ② Die Arbeitsverrichtung mus dem Beschaftigten in materieller und technischer Hinsicht moglichst erleichtert werden. Auf die Berucksichtigung arbeitsphysiologischer Gesichtspunkte — fur die Gestaltung des Arbeitsplatzes, fur die Verteilung der Arbeitszeit auf den Tag, fur die Ausschaltung storender Umgebungseinflusse usw. — ebenso wie auf die Bedeutung einer optimalen Raumorganisation und die Bestgestaltung der Arbeitsverfahren sei hier hingewiesen. Dabei kann eine doppelte Gefahr entstehen. Einmal darf nicht unterschatzt werden, das man zu sehr geneigt ist, in diesen Dingen die Quintessenz der Rationalisierung zu sehen. Zum anderen fuhrt gerade die arbeitstechnische Rationalisierung leicht dazu, die einzelnen Arbeitsvorgange zu einer isolierten Bestlosung zu bringen, bei der dann haufig ubersehen wird, das jeder Arbeitsvorgang in einem funktionellen Verhaltnis zur Betriebsaufgabe steht. Und nur auf die Rationalgestaltung der Betriebsaufgabe im gesamten kommt es an. ③ Die Arbeiten im Betrieb konnen nicht sich selbst uberlassen werden. Leistungsmenge und Leistungsgute bedurfen ausreichender Kontrolle in umfassendem Sinne.
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