Muss Catcalling strafbar werden?: Folge 13

2021 
Hinterherpfeifen, Kussgerausche und sexistisch-anzugliche Bemerkungen – das sogenannte „Catcalling“ im offentlichen Raum ist ein weit verbreitetes Phanomen, das vor allem Madchen, Frauen und LGBTIQ*-Personen betrifft. Die 13. Folge „Justitias Tochter – der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ beleuchtet das Thema aus einer rechtlichen Perspektive: Schutzt das geltende Strafrecht vor Catcalling? Wo bestehen Schutzlucken und wie konnen sie geschlossen werden? Die Juristinnen und Podcast-Hosts Selma Gather und Dr. Dana Valentiner sprechen uber die vielfaltigen Erscheinungsformen von Catcalling und diskutieren die feministischen und rechtlichen Facetten des Phanomens mit ihren Gastinnen: Zu Wort kommt Antonia Quell, die Initiatorin der Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein“. Im Interview erlautert Rechtswissenschaftlerin Dr. Anja Schmidt, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), wie das Recht bisher auf Catcalling reagiert und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dr. Anja Schmidt schlagt vor, Ausdrucksformen aufgedrangter Sexualitat strafrechtlich anzugehen – sie sind nicht vereinbar mit der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen. In den feministischen Fundstucken wird als Reaktion auf einen antifeministischen Beitrag in einer rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift auf die „All Time Classics“ des Blogs „Juristenausbildung: Uble Nachlese“ vom djb-Arbeitsstab Ausbildung und Beruf hingewiesen. Auserdem werden ein Vortrag von Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer und ein Beitrag der Journalistin Samira El Ouassil zu dem Attentat in Atlanta auf asiatisch-amerikanische Frauen empfohlen.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []