Verfahren zur unaufdringlichen Überwachung einer Person und System zur Durchführung des Verfahrens

2010 
Verfahren zur unaufdringlichen Uberwachung einer Person, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: a) Konfigurieren einer Datenverarbeitungsanlage (30) derart, dass mindestens eine Instanz (110–119) eines Verhaltensnetzes zur automatischen und individuellen Erfassung eines Normalverhaltens einer zu uberwachenden Person durch die Datenverarbeitungsanlage (30) vorgehalten wird und die Instanz (110–119) mindestens zwei durch Aktivitatsinformationen (a i ) definierte Verhaltenszustande (s i , s j ), sowie mindestens jeweils einen Zustandsubergang (t) zwischen jeweils zwei Verhaltenszustanden (s i , s j ) umfasst, wobei ein Zustandsubergang (t ij ) zumindest eine Zeitspanne (adt ij ) als Attribut beinhaltet; b) Konfigurieren der Instanz (110–119) zur Durchfuhrung einer Lernphase zur Ermittlung des Normalverhaltens durch die Datenverarbeitungsanlage derart, dass anhand von Daten, welche Aktivitatsinformationen (a i ) der Verhaltenszustande (s i , s j ) umfassen und aus Sensordaten mindestens zweier in einem Aufenthaltsbereich der zu uberwachenden Person angeordneter Sensoren (10–22) generiert werden, mindestens eine einem Zustandsubergang (t ij ) zugeordnete Zeitspanne (adt ij ) durch die Instanz (110–119) erlernt wird und in einer der Datenverarbeitungsanlage (30) zugeordneten Speichereinheit als Wert gespeichert wird; c) Konfigurieren der Instanz (110–119) zur Durchfuhrung einer Erkennungsphase derart, dass die Instanz (110–119) ausgehend von einem zu Aktivitatsinformationen (a i ) eingehender Daten korrespondierendem aktuellen Verhaltenszustand (s i ) ein Alarmsignal (alarm(s i ))) initiiert, wenn die in Echtzeit nachfolgenden Aktivitatsinformationen (a i ) der Daten dem aktuellen Verhaltenszustand nicht zugeordnet werden konnen und innerhalb einer Alarmzeitspanne (c), welche eine Funktion des gespeicherten Werts der Zeitspanne (adt ij ) ist, keinem weiteren Verhaltenszustand (s j ) oder lediglich einem in der Instanz definierten Alarmzustande zugeordnet werden konnen, wobei wahrend der Erkennungsphase eingehende Daten fur eine weitere Lernphase zur Aktualisierung der mindestens einen Zeitspanne (adt ij ) oder zur Ermittlung einer einem weiteren Zustandsubergang zugeordneten Zeitspanne (adt ij ) verwendet werden.
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