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Stoffe, Prozesse, Barrieren

2020 
Es gibt keine absolute Sicherheit im Sinne eines Null-Risikos. Allerdings sollten alle Moglichkeiten ausgenutzt werden, damit bei den technischen Produkten und Systemen jeweils das Verhaltnis zwischen dem Risiko eines denkbaren Schadens und dem geschaffenen Nutzen fur die zu schutzenden Rechtsguter ausgewogen ist. Der Masstab fur die grosten noch zu vertretenen Schaden ist jedoch nicht nur durch das Schutzbedurfnis der zu betrachtenden Rechtsguter bestimmt, sondern auch durch die Absicht, gesellschaftliche Bedurfnisse zu befriedigen. Es geht also nicht um Risikoverbot, sondern um Risikosteuerung.
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