ZUR DERZEITIGEN PRAXIS DER FAHREIGNUNGSBEGUTACHTUNG ALKOHOLISIERTER KRAFTFAHRER

1998 
Bei der Fahreignungsbegutachtung geht es vorrangig um eine Einschaetzung des kuenftigen Verhaltens, also um eine Prognose-Begutachtung. Folgende Einzelmerkmale wurden in verschiedenen Untersuchungen als Indikatoren fuer den zukuenftigen Verlauf der Verkehrsbewaehrung herausgearbeitet: Die gemessene Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Zeitpunkt der Verkehrsauffaelligkeit, Alter und Geschlecht, Vorbelastung mit einschlaegigen und anderen Deklikten, zeitliche Abfolge frueherer Delikte/Rueckfallgeschwindigkeit erneuter alkoholbedingter Verkehrsauffaelligkeiten, Nachschulung und Therapie wiederholt auffaelliger Fahrer, Alkohol-Marker. Daneben werden bei vielen Fahreignungsuntersuchungen noch weitere Praediktoren herangezogen, die jedoch wissenschaftlich nicht oder nur unzureichend validiert sind. Da menschliches Verhalten komplex determiniert ist und einer Vielzahl von Einflussgroessen unterliegt, ist eine ausreichend fundierte prognostische Beurteilung oft nur mit erheblichen Einschraenkungen moeglich. Individualprognostische Einschaetzungen koennen nur im Rahmen einer komplexen Gesamtwuerdigung von differenziert bewerteten Alkohol-Markern, umfassenden anamnestischen Daten sowie psychopathologischen und testpsychologischen Befunden erstattet werden.
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