Systemrettend oder -destabilisierend? – Das Close-out Netting in der Diskussion
2017
Die wichtigste gesetzliche Privilegierung von Derivaten ist die insolvenz- und bankaufsichtsrechtliche Anerkennung des zwischen den Vertragsparteien regelmasig rahmenvertraglich vereinbarten Close-out Nettings. Dieses ermoglicht es den Parteien von Derivatevertragen im Fall einer (drohenden) Insolvenz des Vertragspartners, alle miteinander geschlossenen Derivatekontrakte zu kundigen, die hieraus resultierenden Forderungen zu verrechnen und von der Gegenpartei sofort den ermittelten Saldo zu fordern. Die rechtliche Anerkennung des Close-out Nettings fuhrt zu einer deutlichen Privilegierung der Glaubiger von Forderungen aus Derivatevertragen gegenuber allen anderen Insolvenzglaubigern. Nachdem der BGH bestimmte Close-out Netting-Klauseln in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 fur unwirksam erklart hat, wurden erst die BaFin und danach der Gesetzgeber tatig, um weiterhin bei allen Finanztermingeschaften das Close-out Netting zu ermoglichen. Diese Entwicklungen nimmt der Beitrag zum Anlass, um das Close-out Netting, das als ein Instrument zur Minderung des systemischen Risikos angesehen wird, zu analysieren und einzuordnen.
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