VIDEOABSTANDSMESSVERFAHREN VAMA DURCH OBERLANDESGERICHT HAMM BESTAETIGT

1994 
Vollstaendige Wiedergabe eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm, in dem es um die Bewertung des Abstandsverhaltens eines Kraftfahrers vom Vorderfahrzeug, vom Videorekorder aufgezeichnet, ging. Zuverlaessigkeit und Fehlergrenzen bei der Abstandsmessung von Fahrzeugen mit dem Video-Abstands-Messverfahren VAMA wurden sachverstaendig begutachtet. Die Messung wurde als zuverlaessig und beweisend anerkannt.
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