Hat die Knochenbank noch ihre Berechtigung
1968
Die eingangs gestellte Frage der Berechtigung der Knochenbank konnen wir auf Grund von Erfahrungen an uber 1500 Fallen im Verlauf von 18 Jahren, welche genau registriert und nachuntersucht wurden, unbedingt bejahen. Die Abbildungen zeigen die verschiedensten Moglichkeiten der Verwendung. In einem Teil der angefuhrten und abgebildeten Falle konnte man mit dem gleichen Erfolg auch Eigenknochen oder einen Kieler Span benutzen. Dabei glauben wir, das der Eigenknochen schneller einheilt. Demgegenuber sind die Vorteile des Bankknochens: man erspart dem Patienten den Eingriff der Spanentnahme, evtl. einen ruhigstellenden Gipsverband an der Extremitat der Knochenentnahme; bei Kindern ist die Entnahme eines groseren Knochenstuckes mitungter ein Problem; der Ersatz eines Schaftstuckes bzw. die Knorpel-Knochen-Plastik ist weder mit Eigenknochen noch mittels eines Kieler Spanes moglich.
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