POLIZEILICHE UND PRIVATE VERKEHRSUNFALLAUFNAHME

1994 
Die Bestrebungen mancher Bundeslaender, die Polizei vom Erscheinen am Unfallort und von der Unfallaufnahme zu entbinden, werden abgelehnt. Das Thema war Gegenstand eines Arbeitskreises des 32. Deutschen Verkehrsgerichtstags 1994, der zur Zeit des Erscheinens des Aufsatzes noch nicht stattgefunden hatte. Die Gruende fuer die Ablehnung des Nichterscheinens und Nichttaetigwerdens der Polizei am Unfallort werden dargelegt. Doch wird eine Einschraenkung der Taetigkeit der Polizei am Unfallort und die Abwaelzung der Beweissicherung auf den Geschaedigten fuer angebracht gehalten.
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