Kriminalisierung psychisch Kranker? Strafrechtliche Folgewirkungen des Unterbringungsgesetzes

1994 
Mit Einfuhrung des Unterbringungsgesetzes (UbG,1991) kam es zu einer deutlichen Zunahme von Patienten, die nach Begehung einer Straftat in krankheitsbedingt zurechnungsunfahigem Zustand als psychiatrische Untersuchungshaftlinge gemas § 429/4 StPO strafgerichtlich eingewiesen wurden (+75%). Hinsichtlich dieser Tendenz zur Kriminalisierung psychiatrischer Patienten erwies sich die effektive Dauer einer einmal ausgesprochenen Unterbringung als kriminalprophylaktisch bedeutsamer als der insgesamt rucklaufige Trend der Gesamtunterbringungen nach UbG.
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