Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts

2009 
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat bereits im August 2006 ein umfassendes Gutachten bezuglich der Neufassung des Gemeinnutzigkeitsrechts vorgelegt und vorgeschlagen, das Gemeinnutzigkeitsrecht grundlegend zu reformieren. Hierin wurde vorgeschlagen, den Katalog der steuerlich begunstigten gemeinnutzigen Tatigkeiten enger zu fassen und den Kreis der von der Korperschaftssteuer befreiten Korperschaften deutlich einzuschranken. Insbesondere solle das Spendenprivileg enger, die umsatzsteuerlichen Privilegien neu gefasst und die Befreiung von Grund- und Gewerbesteuer aufgehoben werden. Im Gutachten wurde Kritik vor allem hinsichtlich der gemeinnutzigen Korperschaften im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfursorge geubt, da diese mit Bereichen der Wirtschaft konkurrieren.
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