Methodik der Erfassung und Bewertung von Biodiversitätsschäden aus ökologischer Sicht

2009 
Mit der Verabschiedung des Umweltschadensgesetzes (USchadG) hat der Schutz der Biodiversitat in Deutschland ein neues Stadium erreicht. Zum ersten Male wird selbst die Vermeidung und Restitution der nichtintendierten Schadigung der Biodiversitat in Gestalt bestimmter Arten und Lebensraume in ein umfassendes Naturschutzkonzept einbezogen. Das USchadG geht damit uber die bisherigen Ansatze zum Schutz der belebten Natur hinaus, da es gleichzeitig neben der Erhaltung eines als gunstig erkannten Ist-Zustandes der Biodiversitat der Vermeidung vorhersehbarer Schaden sowie auch der Restitution nach einem eingetretenen Schaden verpflichtet ist. Naturschutzsystematisch gehort es wegen der Betonung der Vermeidung und Sanierung zum Bereich des reaktiven Naturschutzes (Gefahrenabwehr und Gefahrenbeseitigung), dem auch die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die Umweltvertraglichkeitsprufung nach Umweltvertraglichkeitsprufungsgesetz (UVPG) sowie die FFH-Vertraglichkeitsprufung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zuzurechnen sind. Starker noch als in den genannten Regelungen tritt im USchadG das Verursacherprinzip gegenuber der allgemeinen Umweltvorsorge in den Vordergrund.
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