Suchtdiagnoseraten bei Hartz-IV-Beziehenden in der medizinischen Versorgung im Vergleich zu ALG-I-Arbeitslosen und Erwerbstätigen: eine Auswertung der Leistungsdaten aller AOK-Versicherten der Jahre 2007–2012

2015 
Fragestellung: Es wurde untersucht, ob sich die Hartz-IV-beziehenden Patienten der medizinischen Versorgung in ihren Suchtdiagnoseraten von den ALG-I-beziehenden arbeitslosen und den sozialversicherungspflichtigen erwerbstatigen Patienten unterscheiden. Methodik: Dazu wurden die Leistungsdaten aller AOK-Versicherten analysiert, die in den Jahren 2007–2012 durchgangig AOK-versichert und in ambulanter oder stationarer medizinischer Behandlung waren. Ausgewertet wurden alle suchtbezogenen ICD-10-GM-Diagnosen: F10-F19, F50 und F63.0. Dabei wurde zwischen Mannern und Frauen und 3 Altersklassen differenziert: 18–29, 30–49 und 50–64 Jahre. Als Auswertungseinheit wurde das Quartal gewahlt, um die grostmogliche zeitliche Koinzidenz zwischen dem Sozial- bzw. Erwerbsstatus und der Suchtdiagnose zu gewahrleisten. Die Daten basieren bei der Hartz-IV-Gruppe auf 28 Millionen und insgesamt auf 173 Millionen Quartalsfallen in den Jahren 2007–2012. Als Suchtdiagnoserate wurde der Prozentanteil der Untersuchungsquartale mit arztlich kodierter ICD-Diagnose berechnet, getrennt fur die 3 Untersuchungsgruppen. Ergebnisse: Bei 10,2% aller Hartz-IV-Quartalsfalle wurde mindestens eine Suchtdiagnose gestellt. Bei den ALG-I-Arbeitslosen betrug diese Diagnoserate 6,3% und bei den Erwerbstatigen 3,7%. Ein solch markantes Gefalle in den Diagnoseraten gab es auch bei F10 (Alkohol), F11 (Opioide), F12 (Cannabinoide), F13 (Sedativa/Hypnotika), F17 (Tabak), F19 (multipler Substanzgebrauch) und F50 (Essstorungen), sowohl bei den Mannern und Frauen als auch in allen 3 Altersklassen. Die Diagnosen F14 (Kokain), F15 (andere Stimulantien), F16 (Halluzinogene), F18 (fluchtige Losungsmittel) und F63,0 (pathologisches Spielen) wurden insgesamt kaum bzw. gar nicht kodiert. Schlussfolgerungen: Es werden Schlussfolgerungen gezogen hinsichtlich des Einsatzes von Screening-Verfahren in der primarmedizinischen Versorgung und in Bezug auf die Aufgabe der Jobcenter, suchtkranke Hartz-IV-Bezieher an die Suchthilfe zu vermitteln.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []