Die Unverzichtbarkeit der Werte? Zur Suspendierung der drei Säulen der europäischen Rechtsordnung

2017 
Abstract Art. 2 EUV stellt die Europaische Union auf ein Wertefundament, das sich insbesondere aus Menschenrechten, Demokratie und Solidaritat zusammensetzt. Doch die dort propagierten Werte werden gegenwartig einer Ausnahmezustands- und Krisenrhetorik untergeordnet; an ihre Stelle werden Zweckmasigkeiten gesetzt. Menschenrechte, Demokratie und Solidaritat werden in Zeiten tatsachlicher oder vermeintlicher Krisen derart auser Acht gelassen, dass tatsachlich von einer Suspendierung der Werte des Art. 2 EUV zu sprechen ist. Verschiedene Formen dieser Suspendierung zeigen sich exemplarisch am sogenannten Hotspot-Konzept an den Ausengrenzen der Union, wo grundrechtliche Garantien systematisch verletzt werden, am zunehmenden Ausweichen auf informelle, exekutiv-zentrierte Verfahren, durch die demokratische Sicherungen umgangen werden, sowie am volligen Verzicht auf eine gemeinsame Lastenaufteilung, die dem Solidaritatsgedanken Rechnung tragen wurde. Halt man an der Relevanz europaischer Grundwerte fest, so ist ...
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