Der deutsche Glücks- und Gewinnspielmarkt

2009 
Der Europaische Gerichtshof (EuGH) hatte 2005 kritisiert, dass das Neutralitatsgebot der Umsatzsteuerrichtlinie in Deutschland dadurch verletzt ist, dass die Umsatze in Gaststatten und Spielstatten mit gewerblich betriebenen Geldgewinnspielgeraten der Umsatzsteuer unterliegen, die gleichen Gerate aber, wenn sie in Spielbanken aufgestellt waren, umsatzsteuerfrei sind. Fur diese Entscheidung war es unerheblich, dass es sich dabei um Unternehmen handelt, die unter ganzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen agieren: staatliche und staatlich konzessionierte Glucksspielanbieter auf der einen Seite und privatwirtschaftliche Anbieter auf der anderen. Hierauf hatte der deutsche Gesetzgeber reagiert und im Fruhsommer 2006 die Umsatzsteuerfreiheit fur Spielbanken aufgehoben, die damit ebenso wie die Umsatze des gewerblichen Geldgewinnspiels (wieder) der Umsatzsteuer unterfallen. Nur diese beiden Marktsegmente von insgesamt zwolf des deutschen Glucks- und Gewinnspielmarktes unterliegen der Mehrwertsteuer. Alle anderen Marktsegmente, insbesondere die Angebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks, die Norddeutsche und die Suddeutsche Klassenlotterie, das PS- und das Gewinnsparen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die Totalisatoren und Buchmacher von Pferdewetten sowie die privaten Sportwettanbieter unterliegen weiterhin nicht der Umsatzsteuer.
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