Rettungsgasse - Die Retter auf Spurensuche?

2013 
Seit 1. Jaenner 2012 besteht auf oesterreichischen Autobahnen und Autostrassen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Dadurch soll ein schnelleres Erreichen des Unfallorts durch Einsatzkraefte ermoeglicht werden. Erste Erfahrungen haben jedoch das Gegenteil gezeigt, da dies mit erheblichen interpretativen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. In verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht eroeffnet sich vor allem die Problematik des Befahren des Pannenstreifens, zivilrechtlich kann es zur Haftung desjenigen kommen, der die Rettungsgasse blockiert, wenn eine Haftungsfreistellung durch den Beweis des gleichen Schadensverlaufs bei rechtmaessigem Alternativverhalten nicht gelingt. Strafrechtlich wird aufgrund der besonderen Beweisproblematik mit Verurteilungen eher nicht zu rechnen sein.
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