Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung

1979 
Das Rechnungswesen einer Unternehmung hat die Aufgabe, betriebliche Daten nach bestimmten Grundsatzen zu erfassen, zu verarbeiten und sie verschiedenen Interessengruppen innerhalb und auserhalb der Unternehmung zu ganz unterschiedlichen Auswertungszwecken zur Verfugung zu stellen. Um den differenzierten Informationsbedurfnissen der Adressatengruppen gerecht zu werden, ist das Rechnungswesen in eine Reihe von Teilrechnungen gegliedert. Der Regierungserlas uber Grundsatze fur Buchhaltungsrichtlinien vom 11.11.1937 gliederte das Rechnungswesen nach: 1. Buchfuhrung und Bilanz (Zeitrechnung) 2. Selbstkostenrechnung (Kalkulation, Stuckrechnung) 3. Statistik (Vergleichsrechnung) 4. Planung (betriebliche Vorschaurechnung).
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