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Rechtsgrundlagen des Umweltschutzes

2002 
Das Umweltrecht, d.h. der Inbegriff der Regeln, die auf den Schutz der Umwelt oder einzelner ihrer Teile abzielen, hat sich erst in neuerer Zeit als eigenstandiges Rechtsgebiet herausgebildet. Eine umfassende Kodifikation wird angestrebt; die damit befaste Sachverstandigenkommission hat 1998 ihren Entwurf eines Umweltgesetzbuches (UGB) vorgelegt. Das Umweltrecht setzt sich bislang aus den verschiedensten Rechtsbereichen zusammen. Wichtig fur die Praxis sind insb. das Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht. Das Naturschutzrecht ist als medienubergreifendes Querschnittsrecht ausgebildet und wird daher im allgemeinen Teil behandelt (s.Abschn. B.1.4). Weitere Rechtsgebiete, die teilweise ebenfalls dem Umweltschutzrecht zugerechnet werden, z.B. das primar arbeitsschutzrechtliche Gefahrstoffrecht oder das Gentechnikrecht, werden nicht besonders dargestellt.
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