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Arbeitnehmer und Geistiges Eigentum

2015 
Das Kapitel erlautert die Besonderheiten, die sich ergeben, wenn Geistiges Eigentum von Arbeitnehmern erschaffen wird. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Arbeitnehmererfindungen. In diesem Rahmen werden zunachst die Inanspruchnahme von Erfindungen und dann die Vergutung nach Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber erlautert. Danach werden Besonderheiten bei der Programmierung von Computerprogrammen durch Arbeitnehmer dargestellt. Es folgt eine Erorterung der Besonderheiten bei der Schopfung von sonstigen urheberrechtlich geschutzten Werken sowie sonstigem Geistigen Eigentum durch Arbeitnehmer
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