Zum Achemos-Urteil des EuG: Eine lang erwartete Konkretisierung des angemessenen Gewinns im Sinne des Art 5 Abs 5 des DAWI-Freistellungsbeschlusses

2020 
Das relativ aktuelle Urteil des Europaischen Gerichts (EuG 12.09.2019, T-417/16, Achemos & Achema) im Zusammenhang mit dem Bau eines Terminals fur flussiges Erdgas in Litauen hat zu zwei grundlegenden Erkenntnissen gefuhrt, in denen eine bis zu diesem Gerichtsspruch nicht vorhandene Konkretisierung der Bestimmungen des DAWI-Freistellungsbeschlusses im Hinblick auf die zulassige Dauer des Betrauungsaktes und auf die Angemessenheit der zu Grunde liegenden Kapitalrendite festgestellt werden kann. Der Beitrag beleuchtet die praxisbezogene Ermittlung einer angemessenen Kapitalrendite vor dem Hintergrund des EuG-Urteils.
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