§ 45 Anstalten des öffentlichen Rechts – Kommunalunternehmen

2011 
Mitte der neunziger Jahre begann in den Bundeslandern eine grundlegende Neuordnung des kommunalen Wirtschaftsrechts. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Reformen war die Einfuhrung einer neuen Rechtsform fur kommunale Unternehmen – der kommunalen rechtsfahigen Anstalt des offentlichen Rechts. Sieht man von den Stadtstaaten Berlin und Hamburg ab, so war der Freistaat Bayern mit seinem Gesetz zur Anderung des kommunalen Wirtschaftsrechts vom 26. Juli 1995 Vorreiter dieser Rechtsentwicklung. Es folgten die Bundeslander Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
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