Der Parlamentarische Rat und das „keimende Leben“

2008 
Abstract In den Publikationen zum verfassungsrechtlichen Schutz menschlicher Embryonen wurden die zur Verfugung stehenden Materialien uber die Entstehungsgeschichte des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) bislang nur unvollstandig ausgewertet. Das Auslegungsergebnis des Bundesverfassungsgerichts in seiner ersten Fristenlosungsentscheidung (BVerfGE 39, 1 ff.), die Entstehungsgeschichte spreche dafur, den Zeitraum vor der Geburt in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG einzubeziehen, wird vielfach kritisiert. Eine genaue Analyse der Materialien ergibt jedoch, dass im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates eine Mehrheit das „keimende Leben“ in den Schutzbereich des Rechts auf Leben eingeschlossen sah, und dass diese Auffassung auch Grundlage der letztlich entscheidenden Abstimmung im Plenum gewesen ist.
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