Zivilrechtliche Relevanz amnestischer, deliranter und affektiver Syndrome

2017 
Im Zivilrecht kommt der freien Willensbestimmung grose Bedeutung zu. Die freie Willensbestimmung ist ein komplexer Prozess, der auf dem geordneten Zusammenspiel mehrerer Hirnfunktionen basiert. Diese konnen bei einer Reihe von psychiatrischen Syndromen beeintrachtigt sein, sodass sich die Frage nach der Geschafts‑, Testier- und auch Einwilligungsfahigkeit stellt. In diesem Beitrag werden mogliche Auswirkungen des amnestischen, des deliranten und des depressiven bzw. manischen Syndroms auf die Geschafts‑, Testier- und auch Einwilligungsfahigkeit dargestellt. Bei der in der Regel retrospektiven Begutachtung der Geschafts- und Testierfahigkeit ist eine Verlaufsbetrachtung wichtig. Insbesondere bei einem deliranten, aber auch bei einem manischen Syndrom ist oft die Dauer der Beeintrachtigung der freien Willensbestimmung strittig. Bei der Betrachtung der psychopathologischen Symptomatik hinsichtlich zivilrechtlicher Fragen sind neben kognitiven Storungen (wie z. B. des Gedachtnisses oder der Urteilsfahigkeit), die v. a. die Willensbildung einschranken, auch affektive Storungen zu berucksichtigen, denn diese konnen die Entscheidungsfindung und die Umsetzung einer Entscheidung erheblich beeintrachtigen.
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