Arbeit 4.0 – Proaktive Arbeitsgestaltung als ein zentrales Handlungsfeld für die betriebliche Interessenvertretung

2019 
Die Begriffe Arbeit 4.0 und Digitalisierung sind in aller Munde. Die damit verbundenen technischen und sozialen Losungen und Entwicklungen werden betrieblich in sehr unterschiedlicher Form und Geschwindigkeit umgesetzt. Arbeit 4.0 beschreibt daher keine fertigen Konzepte, sondern betrieblich gestaltbare Veranderungsprozesse. Betroffen sind Zielsetzungen hinsichtlich Beschaftigungssicherung, Gesundheit, Lernen, individueller Entwicklung und – insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Daten in den vernetzten Arbeitswelten – des Personlichkeitsschutzes in modernen Leistungssystemen. Tangiert sind daher nahezu alle Felder der betrieblichen Arbeitsgestaltung, wie z. B. Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Leistung und Kontrolle, Zeitwirtschaft, Ergonomie, soziale Beziehungen, Qualifizierung und Beschaftigungssicherung. Der Artikel betont die Bedeutung des proaktiven Handelns der betrieblichen Interessenvertretung fur eine menschengerechte Gestaltung betrieblicher Veranderungen unter den Bedingungen einer Arbeit 4.0.
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