RADFAHRERERZIEHUNG IN JUGENDVERKEHRSSCHULEN. ANSAETZE FUER REFORMEN
1988
IM ALTER VON 7 BIS 8 JAHREN VERFUEGEN NAHEZU ALLE KINDER (98 PROZENT) UEBER EIN FAHRRAD; SELBST BEI DEN FUENFJAEHRIGEN SIND ES SCHON 91 PROZENT. DIE JUGENDVERKEHRSSCHULEN WERDEN JEDOCH ERST BEI KINDERN VON 8 BIS 10 JAHREN TAETIG. DAMIT KOMMEN DIE JUGENDVERKEHRSSCHULEN ZU SPAET AN DIE KINDER HERAN. DIE UNTERRICHTSGESTALTUNG ENTSPRICHT DESHALB NUR BEDINGT DEN ERFORDERNISSEN. NOTWENDIG IST DIE SCHULUNG DER KINDLICHEN RADFAHRER IM EIGENTLICHEN VERKEHRSRAUM. DURCHFUEHRUNG UND PRAXIS EINES DANACH EINGERICHTETEN RADFAHRUNTERRICHTS WERDEN DARGESTELLT.
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